Dieser Stein ist eines der zahlreichen Fundstücke von Johann Urban Frei, dem legendären „Gipsgrubenheiland“, vermutlich das grösste seiner Fundstücke.
Der Stein gehört zu den Kalksteinen aus der Liaszeit, rund 195 Millionen Jahre alt. Die Schichten lagen zu Beginn waagrecht, sie sind als Ablagerungen im Meer entstanden, bevor sie bei der Jurafaltung, vor ca. 9 bis 4 Millionen Jahren, aufgerichtet wurden.
Die Vorderseite zeigt die Unterseite des Steins. Die schlangenförmige Muster werden als Grabspuren von Krebsen gedeutet (Fachwort „Thalassinoides“).
Die frühere Annahme, es handle sich um Korallen, wird heute nicht mehr anerkannt.
Das Jurameer, in welchem die Schicht entstanden ist, war ein flaches Schelfmeer mit einer Wassertiefe von rund 10 Metern. Auf dem Meeresboden lagen zahlreiche Schalen der Auster Gryphaea, ihre versteinerten Schalen finden sich darum häufig in den Kalksteinen, und daher kommt der Name „Grifitenkalk“ (Gryphitenkalk) für diese Gesteinsschicht.
Der heutige wissenschaftliche Name ist Lias/Staffelegg-Formation.
Die Grabspuren sind Gänge, die von kleinen Krebsen angelegt wurden. Es sind Fressbauten: Die Krebse verdauten das Sediment, in das sie die Gänge gegraben hatten. Bei der Gesteinswerdung wurden die Gangfüllungen durch den Gehalt an organischen Resten aus der Verdauung des Krebses härter als das umgebende Gestein, weshalb die Gänge herauswitterten.
Der Stein stammt aus dem Gebiet „Sulz“ oberhalb der Gipsgrube.
Johann Urban Frei (1910-1978)
lebte die zweite Hälfte seines Lebens im Wald nahe der Gipsgrube – ein Naturforscher, Naturschützer, Aussenseiter.
Ohne je ein Studium absolviert zu haben, eignete er sich durch seine Beobachtungsgabe ein enormes Wissen über den geologischen Aufbau der Lägern an. Auch über die Botanik wusste er sehr gut Bescheid.
Er hat zahlreiche Gesteine und Fossilien freigelegt, auch einen Plesiosaurierknochen und ein Werkzeug aus der Jungsteinzeit.
Eine Anzahl weiterer Fundstücke von J. U. Frei sind im Gemeindehaus Oberdorf ausgestellt, Fussdistanz 5 Minuten, offen zu den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung oder auf Anmeldung bei der Gemeindekanzlei.
Textquelle: Infotafel 17 (3)